Künstliche Befruchtung: Außergewöhnliche Belastungen
Krankheitskosten sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen (agB) steuerlich abzugsfähig (gemindert um den zumutbaren Eigenanteil). Denn bei Krankheitskosten ist von ihrer Zwangsläufigkeit auszugehen – unabhängig von der Art und Ursache der Krankheit. Auch die Empfängnisunfähigkeit einer Frau im gebärfähigen Alter ist eine ...
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