Haushaltsnahe Leistungen: Der Hund als Steuersparmodell
Mitte des Jahres (vgl. 'steuertip' 27/17) machten wir Sie auf ein erfreuliches Urteil des Hessischen Finanzgerichts aufmerksam und rieten dazu, in vergleichbaren Fällen Einspruch gegen negative Steuerbescheide einzulegen und Ruhes des Verfahrens zu beantragen. Das macht sich für alle Betroffenen nun bezahlt. Worum geht es? Die Richter in Kassel ...
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