Arbeitshilfen für Ihre Steuererklärung 2018: Kinderbetreuung
Eltern können nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG zwei Drittel der Kosten für die Betreuung ihrer Kinder, die nicht älter als 13 Jahre sind, als Sonderausgaben geltend machen. Maximal sind 4.000 € pro Kind und Jahr abzugsfähig. Ein Drittel müssen die Eltern selbst tragen. Bei jährlichen Kosten von 6.000 € je Kind werden die Steuervorteile somit ...
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