Kindergeld: BFH entscheidet erneut zur Erstausbildung
Nach Abschluss einer erstmaligen Ausbildung oder eines Erststudiums wird das Kindergeld bei einer weiteren (Zweit-)Ausbildung im Normalfall gestrichen, falls das volljährige Kind einer Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit nachgeht. Allerdings kann eine Erstausbildung aus mehreren Akten bestehen, zwischen denen ein ...