Erste Tätigkeitsstätte: Zeit- und Berufssoldaten
Kosten für Fahrten von der eigenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte sind zwar beruflich veranlasst, aber nur in Höhe der Entfernungspauschale abzugsfähig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Durch eine unbefristete Zuordnung des Arbeitgebers kann jede ortsfeste betriebliche Einrichtung zu einer ersten Tätigkeitsstätte werden. So ist etwa das ...
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