Firmenwagen: So killen Sie die 1-%-Regel auch ohne Fahrtenbuch
Immer noch steht die Finanzverwaltung auf dem Standpunkt, bei der Nutzung eines Firmenwagens müssten Sie grundsätzlich ein Fahrtenbuch führen, sofern Sie den Ansatz der 1-%-Methode vermeiden wollen. Doch seit einem richtungsweisenden Urteil des BFH (Az. VIII R 42/09, vgl. 'steuertip' 07/13) gilt das in dieser Form nicht mehr. Die Richter ...
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