Corona: So funktioniert der neue 'Verlustrücktrag'
Der Hintergrund: Viele Steuerzahler mit Gewinneinkünften und aus Vermietung und Verpachtung erwarten für 2020 einen rücktragsfähigen Verlust. Doch das nützt wenig, da dieser frühestens in 2021 vom Finanzamt abgezogen wird. Um auf die Schnelle Liquidität zu schaffen, können Unternehmer/Freiberufler und Vermieter, die noch nicht für 2019 ...
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