Steuererklärung 2019: Arbeitszimmer und Arbeitsmittel
Eine gute Nachricht gibt es vom Bundesfinanzhof. Der für die Lohnsteuer zuständige VI. Senat (Az. VI R 46/17 st 132020) hat unmissverständlich zugunsten der Steuerzahler deutlich gemacht: Der Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer setzt nicht voraus, dass das Arbeitszimmer für den Beruf erforderlich ist. Auf die ...
Um Zugriff auf diesen Inhalt zu haben, benötigen Sie ein entsprechendes miDIREKT-Abo.
Wenn Sie an einem miDIREKT-Abonnement interessiert sind, informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind bereits miDIREKT-Nutzer?
Dann können Sie sich hier einloggen.
Chefredakteur
Chefredakteur