Doppelter Haushalt: Ein Urteil mit Wohlfühlcharakter
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in der Nähe seiner ersten Tätigkeitsstätte unterhält, kann die Aufwendungen hierfür als Werbungkosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen (max. 1.000 € monatlich). Das Vorhandensein einer Zweitwohnung allein genügt aber nicht. Zusätzlich verlangt § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 Satz 3 EStG das ...
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