Erstattungszinsen in voller Höhe Kapitalerträge

Weil private Schuldzinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, Zinserträge aber Kapitaleinkünfte darstellen, gilt für die Einkommensteuererklärung, dass die Erstattungszinsen gem. § 233a AO der (Abgeltungs-)Steuer unterliegen, etwaige…