Transparenzregister

Transparenzregister Mandanten, die in der Rechtsform einer GmbH, Partnerschaftsgesellschaft oder Genossenschaft tätig sind, sollten an die Eintragungspflicht in das Transparenzregister erinnert werden, die zum 30.6.2022 ausläuft. Für Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien endete diese Frist bereits am 31.3. Verstöße gegen die Meldepflicht werden erst zu einem späteren Zeitpunkt mit Bußgeldern belegt (je nach Rechtsform ab 1.4.2023). Dennoch sollte ein Hinweis auf den Fristablauf erfolgen.