Säumniszuschläge im Sozialversicherungsrecht

Auch das Sozialversicherungsrecht kennt Säumniszuschläge, die in § 24 Abs. 1 SGB IV geregelt sind und anfallen, falls Sozialversicherungsbeiträge und Beitragsvorschüsse nicht rechtzeitig gezahlt bzw. angemeldet werden. Sie sind somit das Pendent…