Hinzuverdienst für Rentner

Hinzuverdienst für Rentner Aufgrund des Fachkräftemangels kann nicht jeder Mitarbeiter, der in Rente geht, sofort ersetzt werden. Daher und teilweise auch aus finanziellen Gründen arbeiten manche Altersrentner zumindest in eingeschränktem Umfang weiter. Bei einer vorgezogenen Altersrente, also z. B. für langjährig Versicherte oder bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen, müssen bis zum Erreichen ihrer Regelaltersgrenze bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden, damit die gesetzliche Rente nicht gekürzt wird. Diese liegt bei 6.300 € im Kalenderjahr (in 2022: 46060 €). Der über diesen Betrag hinausgehende Arbeitslohn wird durch zwölf geteilt. Davon werden dann 40 % auf die Rente angerechnet. Etwas komplizierter ist die Sache bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bzw. Berufsunfähigkeit. In diesen Fällen ist ein 'Hinzuverdienstdeckel' vom Rentenversicherungsträger individuell zu berechnen. Dieser orientiert sich am höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre und beträgt im Jahr 2022 mindestens 15.989,40 €. Bevor ein Bezieher einer vorgezogenen Altersrente oder wegen Erwerbsminderung eine Tätigkeit aufnimmt, sollte er sich bei der nächstliegenden Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung nach der für ihn geltenden Hinzuverdienstgrenze erkundigen.