Versetzung nach gewonnenem Arbeitsprozess

Versetzung nach gewonnenem Arbeitsprozess Nur selten klagen Arbeitnehmer gegen ihre Kündigung mit dem Ziel der Wiedereinstellung. In der Regel wird lediglich versucht, noch eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln, was auch erstaunlich oft im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs gelingt. Wird der Arbeitgeber jedoch dazu verurteilt, den betreffenden Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, sollte er davon absehen, ihm das Leben schwer zu machen, denn im Zweifelsfall muss er mit einer erneuten Klage rechnen. In einem solchen Fall hat das Arbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 9.2.2022 (Az. 16 Ca 281/21) entschieden, die Versetzung eines Postzustellers an einen anderen Zustellstützpunkt mit einer Verlängerung des Arbeitswegs von zuvor drei Minuten auf ca. 30–45 Minuten komme einer in diesem Fall unzulässigen Versetzung gleich. Das Gericht beanstandete, dass der Arbeitgeber die Entscheidung über die Versetzung weder nach billigem Ermessen abgewogen und noch die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt hat. So handelte sich der Arbeitgeber eine zweite Niederlage vor dem Arbeitsgericht ein.