Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Verjährung von Schadensersatzansprüchen Unterlässt es ein Steuerberater, seinen Mandanten über die Gewerblichkeit einer Immobilien-KG zu belehren, beginnt nach dem Grundsatz der Schadenseinheit die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche mit dem ersten Steuerbescheid, in dem die Gewerbetätigkeit der Gesellschaft festgestellt wurde (LG Münster, Urteil vom 30.6.2021, Az. 110 O 17/20). Im Urteilsfall gründete der Kläger im Jahr 2005 eine GmbH & Co. KG und wurde hierbei von seinem Steuerberater begleitet. Diesem will er ausdrücklich mitgeteilt haben, dass die Gesellschaft ausschließlich gegründet wurde, um Immobilien im Rahmen einer vermögensverwaltenden Gesellschaft zu kaufen, zu halten und nach Ablauf von zehn Jahren steuerfrei zu veräußern. Der Steuerberater habe es versäumt, auf die Notwendigkeit der Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis auf die natürlichen Personen (Kommanditisten) hinzuweisen, um die gewerblich geprägte Gesellschaft zu vermeiden. Daher verklagte der Mandant nach der Veräußerung der ersten Immobilien seinen Steuerberater. Dieser konnte sich jedoch auf den Eintritt der zehnjährigen Verjährungsfrist berufen. Das LG stellte klar, die Frist habe bereits mit Eintritt des ersten belastenden Steuerbescheids im Jahr 2007 begonnen.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Kollegen helfen Kollegen
Sie suchen einen neuen Partner für Ihre Kanzelei bzw.einen Nachfolger? Oder möchten Sie anderen Steuerberatern fallweise Ihre Mitarbeit anbieten? Für diese und viele andere Situationen steht Ihnen unsere Rubrik ’Kollegen helfen Kollegen’ zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.