Herkunft von Einlagen klären

Herkunft von Einlagen klären Viele Unternehmer waren während der staatlichen Corona-Maßnahmen und der damit verbundenen Einnahmenrückgänge gezwungen, private Mittel zur Bestreitung der Betriebsausgaben einzusetzen. Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse sollte darauf geachtet werden, die Herkunft dieser Gelder zu dokumentieren. Bei Rückfragen des Finanzamts ist bekanntlich auch darzulegen, dass die Gewinne, die ungebundenen Entnahmen und übrigen Einkünfte der letzten Jahre ausgereicht haben, um entsprechende Rücklagen zu bilden. Standardmäßig verlangen dann Finanzbeamte zusätzlich, die Auszüge der privaten Konten vorzulegen, von denen die Überweisung auf das Betriebskonto vorgenommen wurde. Für private Bankunterlagen besteht bekanntlich keine Aufbewahrungspflicht. Der Hinweis hierauf und die ergänzende Aussage, die Einlagen seien aus Ersparnissen getätigt worden, werden vom Finanzamt in aller Regel nicht als ausreichend angesehen, ebenso wenig, soweit die fraglichen Einlagen mit Darlehen nicht näher benannter Angehöriger erklärt werden (siehe 'steuerberater intern' 08/22). Insbesondere in den 'Bargeldbranchen' werden hohe Einlagen Schwerpunkt zukünftiger Betriebsprüfungen sein.