Liste der anzuwendenden BMF-Schreiben
Liste der anzuwendenden BMF-Schreiben Am 11.3.2022 hat der Bundesfinanzminister eine 'Positivliste' aller BMF-Schreiben veröffentlicht, die weiterhin anzuwenden sind. Was dort nicht aufgeführt ist, gilt als aufgehoben. Wer jedoch an einen echten Kahlschlag und eine Eindämmung der Normenflut glaubt, wird enttäuscht sein. Die Liste umfasst 1.957 BMF-Schreiben bzw. gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht und kann beim BMF abgerufen werden (https://t1p.de/BMF-Normenflut). Bürokratieabbau sieht anders aus.
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