Darlehen von der GmbH

Darlehen von der GmbH In unserer Ausgabe 06/22 haben wir darüber berichtet, dass es nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Berücksichtigung findet, falls die Forderung eines Gesellschafters gegen 'seine' GmbH uneinbringlich wird. Im umgekehrten Fall kann schon in der Hingabe eines Darlehens durch eine GmbH an den Gesellschafter eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegen, sofern bereits bei der Auszahlung mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Rückzahlung nicht gerechnet werden kann. Diese Sichtweise hat das FG Münster mit Urteil vom 9.6.2021 (Az. 13 K 668/19 E stbi 082203) nochmals bestätigt. Im Urteilsfall hatte eine UG der Gesellschafterin nach Einleitung deren Insolvenzverfahrens ein Darlehen eingeräumt. Während es zur Beurteilung steuerentlastender Sachverhalte stets auf den endgültigen Ausfall einer Forderung nach Abschluss des Verfahrens ankommt, gilt hier die vGA bereits mit der Darlehenshingabe realisiert.