Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug

Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug Mandanten, die umfangreich von der Möglichkeit Gebrauch machen, Arbeitnehmern steuerfreie Sachleistungen in Form von Gutscheinen zuzuwenden, sollten auf das überarbeitete BMF-Anwendungsschreiben vom 15.3.2022 (Az. IV C 5 – S 2334/19/10007 :007 stbi 072202) zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und steuerfreien Sachleistungen in Form von Gutscheinen hingewiesen werden. Von Bedeutung ist die Aktualisierung des Höchstbetrags seit 1.1.2022 auf 50 €, Regelungen zu den Akzeptanzstellen (Rz. 10) sowie die Einstufung als Geldleistung, falls Gutscheine für den Erwerb von anderen Gutscheinen, Geldkarten oder Devisen verwendet werden können (Rz. 24).