Zukünftig keine Sammelanderkonten mehr

Zukünftig keine Sammelanderkonten mehr Die BaFin hat ihre Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz geändert und hält Sammelanderkonten von Rechtsanwälten und Notaren nicht mehr für zulässig. Banken und Sparkassen haben daher bereits auf breiter Front begonnen, diese zu kündigen. Aus gutem Grund. Ihnen fließen nämlich zukünftig erhebliche zusätzliche Kontoführungsgebühren zu, falls für jeden einzelnen Mandanten ein gesondertes Anderkonto eingerichtet werden muss. Es ist zweifelhaft, ob die BaFin mit ihrer geänderten Beurteilung einen wirksamen Beitrag zur Verhinderung der Geldwäsche leistet. Für Rechtsanwälte und deren Mandanten entstehen lediglich zusätzliche Kosten, ganz zu schweigen vom Bürokratieaufwand.