Mindestlohn für Praktikanten
Mindestlohn für Praktikanten Wer ein Pflichtpraktikum absolviert, das nach einer hochschulrechtlichen Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, hat keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dies gilt auch bei einem anschließenden Studium an einer privaten, staatlich anerkannten Universität, so das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19.1.2022 (Az. 5 AZR 217/21). Die Klägerin beabsichtigte, sich um einen Studienplatz im Fach Humanmedizin zu bewerben. Nach der Studienordnung ist u. a. ein mehrmonatiges Praktikum Zugangsvoraussetzung. Daher absolvierte die junge Frau im Krankenhaus ein solches. Ihren danach erhobenen Anspruch auf Vergütung nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) wiesen sowohl die Vorinstanz als auch das Bundesarbeitsgericht ab. Für das Gericht war es unerheblich, dass das Praktikum aufgrund der Studienordnung einer privaten Universität absolviert wurde, da diese staatlich anerkannt sei.
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