Widerruf der Bestellung zum Steuerberater
Widerruf der Bestellung zum Steuerberater Sofern ein Steuerberater in ungeordnete und schwierige finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er nicht in absehbarer Zeit ordnen kann, liegt ein Vermögensverfall vor, der einen Widerruf der beruflichen Zulassung rechtfertigt. Ein Indiz hierfür sind erhebliche Steuerschulden. In diesem Fall muss der Steuerberater dieses entkräften. Gelingt ihm das nicht, ist der Widerruf der Bestellung zum Steuerberater rechtmäßig, so das FG Hamburg mit Urteil vom 12.8.2021 (Az. 6 K 152/20 stbi 242101). Im Streitfall hatte der frühere Kollege u. a. hohe Steuerforderungen nicht ausgeglichen. Seine Einwendungen, er habe Rechtsbehelfe eingelegt und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, blieben ebenso unbeachtet wie der Hinweis auf den Besitz mehrerer werthaltiger Immobilien. Nachteilig für den Betroffenen war ganz offensichtlich auch, dass es ihm über einen längeren Zeitraum nicht gelungen ist, seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln.
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