Reform der Änderungsvorschriften notwendig

Reform der Änderungsvorschriften notwendig Die heute vorgestellte Entscheidung des FG Baden-Württemberg macht wieder einmal deutlich, dass der Gesetzgeber die Messlatte für die Berichtigung bzw. Änderung eines bestandskräftigen, aber fehlerhaften Steuerbescheids zugunsten des Steuerzahlers hoch gelegt hat. Die Finanzbehörden schaffen durch enge und naturgemäß profiskalische Gesetzesauslegung zusätzliche Hürden. Nicht selten drängt sich der Eindruck auf, Anträge auf Änderung von Steuerbescheiden würden von Sachbearbeitern schon reflexartig und unter Verwendung von Textbausteinen ohne weitere Prüfung abgelehnt. Einsprüche hiergegen werden über Monate nicht bearbeitet und Antragsteller mit immer wieder neuen Rückfragen und Anforderungen von Nachweisen zermürbt. Regelmäßig höhlt die Finanzverwaltung Änderungsvorschriften durch zu enge Auslegung in ihrem Wesensgehalt aus. Es ist daher zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und zur Vermeidung von Einspruchsverfahren notwendig, dass der Gesetzgeber Regelungen zur Bestandskraft trifft, die es ermöglichen, offensichtlich unzutreffende Steuerbescheide zu ändern, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Änderung zugunsten oder zu Ungunsten des Steuerzahlers handelt. Die Bestandskraft eines Steuerbescheids und der damit einhergehende Rechtsfrieden haben einen hohen Stellenwert. Das Steuerrecht ist jedoch kompliziert, facettenreich und nur schwer mit anderen Gebieten des öffentlichen Rechts vergleichbar. Daher muss die Festsetzung der zutreffenden Steuer im Vordergrund stehen.