Kostenlose Speisen in Spielhallen

Kostenlose Speisen in Spielhallen In unserer Ausgabe 20/21 haben wir Sie über das Urteil des FG Köln vom 6.9.2018 (Az. 13 K 939/18) informiert, wonach die Abgabe von Getränken und Snacks in Spielhallen eine nur beschränkt abzugsfähige Bewirtung darstellt. Das FG hat in einer weiteren Entscheidung (Urteil vom 29.4.2021 Az. 10 K 2648/20 stbi 222104) seine Rechtsauffassung bestätigt. Allerdings ist in dieser Sache eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH unter dem Az. IX R 54/21 anhängig.