Vertragsgenerator berät nicht

Vertragsgenerator berät nicht Die Zeiten, in denen Standardverträge im Schreibwarengeschäft gekauft wurden, sind lange vorbei. Zwischenzeitlich können Verträge aus dem Internet heruntergeladen werden. Bei manchen Angeboten werden nach Beantwortung mehrerer Fragen scheinbar individuelle Verträge erstellt. Nach einer Entscheidung des BGH vom 9.9.2021 (Az. I ZR 113/20) stellt die Erstellung eines Vertragsentwurfs mithilfe eines digitalen Rechtsdokumentengenerators keine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG dar. Eine Unterlassungsklage der Rechtsanwaltskammer Hamburg hatte somit endgültig keinen Erfolg. Diese hatte Bedenken, dass die Regelungen des RDG ins Leere laufen, sobald die Ausarbeitung komplexer Verträge, die üblicherweise durch einen Rechtsanwalt erbracht wird, von jedermann erbracht werden darf, falls dies automatisiert erfolgt. Vielleicht sollte man der Rechtsanwaltskammer den Hinweis geben, dass wir Steuerberater uns schon seit Jahren mit dieser 'elektronischen Konkurrenz' auseinandersetzen müssen, ohne dass es unser Kerngeschäft tatsächlich berührt hat.