Umfang der Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienwohnheim

Das vom Erblasser bisher selbstgenutzte Familienwohnheim unterliegt beim Erben unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Erbschaftsteuer. So muss der Erbe die Immobilie selbst zehn Jahre lang nutzen. Die Steuerfreiheit beschränkt sich jedoch auf…