Erweiterter Versicherungsschutz im Homeoffice

Erweiterter Versicherungsschutz im Homeoffice Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde auch § 8 SGB VII geändert und der Umfang der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitnehmer, die im häuslichen Arbeitszimmer tätig sind, wesentlich erweitert. Anders als bisher (siehe 'steuerberater intern' 14/21) beschränkt sich der Versicherungsschutz nicht mehr auf Betriebswege (wie zum Server oder Drucker, die in einem anderen Raum stehen), sondern auf alle anderen Wege im privaten Haushalt (etwa zur Küche oder ins Badezimmer). Damit sind faktisch alle Unfälle im privaten Haushalt versichert, die sich während der üblichen Arbeitszeit ereignen. Zusätzlich sind Wege versichert, die der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Betreuung eines Kindes außer Haus zurücklegt (wie zum Kindergarten oder zur Tagesmutter). Für betroffene Arbeitnehmer wurde somit eine Gesetzeslücke geschlossen, indem das Homeoffice dem Arbeitsplatz im Unternehmen des Arbeitgebers gleichgestellt wird. Nicht übersehen werden darf jedoch, dass hierdurch der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft wesentlich erweitert wurde, was schon mittelfristig zu einem Anstieg der Beiträge und zu einer weiteren Verteuerung des Faktors Arbeit führen wird.