Steuerberatungs-GmbH & Co. KG hat gewerbliche Einkünfte

Steuerberatungs-GmbH & Co. KG hat gewerbliche Einkünfte Eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG erzielt gewerbliche Einkünfte, da die beteiligte Kapitalgesellschaft kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte bezieht. Ferner ist sie als Komplementärin und aufgrund ihrer Geschäftsführungsbefugnis als berufsfremder Mitunternehmer anzusehen. Dies gilt selbst dann, wenn der einzige Gesellschafter der GmbH als Steuerberater ein Berufsträger ist. Dies wurde durch das FG Düsseldorf mit Urteil vom 26.11.20 (Az. 9 K 2236/18 F) noch einmal bestätigt. Gegen die Entscheidung ist eine Revision beim BFH unter dem Az. VIII R 31/20 anhängig.