Wirecard: Insolvenzverwalter kann von der Verschwiegenheitspflicht befreien
Wirecard: Insolvenzverwalter kann von der Verschwiegenheitspflicht befreien Mit Beschluss vom 27.1.2021 (Az. StB 44/20) hat der Bundesgerichtshof entschieden, auch der Insolvenzverwalter sei im Falle einer juristischen Person berechtigt, Berufsträger von ihrer Verschwiegenheitspflicht zu befreien. Konkret ging es um die Frage, ob die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young vor dem Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestags aussagen müssen. Diese hatten bekanntlich den Zahlungsabwickler 2009 – 2018 geprüft und Testate erteilt; vor dem Ausschuss unter Berufung auf ihre Verschwiegenheitspflicht die Aussage aber verweigert. Für sie war unklar, ob Insolvenzverwalter und gegenwärtiger Vorstand oder die früheren Organe für die Entbindung hiervon zuständig sind. Diese rechtliche Unklarheit wurde durch den BGH jetzt beendet. Die Wirtschaftsprüfer müssen aufgrund der entsprechenden Erklärung des Insolvenzverwalters dem Untersuchungsausschuss Rede und Antwort stehen.
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