Rentenrückforderung nach mehr als zehn Jahren
Rentenrückforderung nach mehr als zehn Jahren Erben können eine böse Überraschung erleben, wenn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach dem Tod des Erblassers zu viel gezahlte Rente zurückfordert. Hierfür gilt grundsätzlich eine Frist von zwei Jahren, die sich auf zehn Jahre verlängert, soweit sich der Begünstigte nicht auf Vertrauensschutz berufen kann. Glück hatte eine Witwe in einem Fall, bei dem das Bundessozialgericht mit Urteil vom 21.10.2020 (Az. B 13 R 19/19 R) das letzte Wort gesprochen hat. Im Urteilsfall hatte die DRV im Jahr 2000 bei der Gewährung einer Altersrente übersehen, dass der Betroffene bereits Verletztengeld bezog, weshalb die Rente hätte teilweise ruhen müssen. Dies fiel erst nach dem Tod des Rentners im Jahr 2011 auf. Daher forderte die DRV 28.000 € von der Witwe zurück, zwar ein Jahr nach Kenntnis der Überzahlung, aber erst nach Ablauf des Zehnjahreszeitraums und damit nach Auffassung des BSG zu spät.
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