Änderung wegen neuer Tatsachen nach § 173 AO

In der Praxis beobachten wir leider immer wieder, dass die Vorschrift des § 173 AO vom Finanzamt gewissermaßen als Generalvollmacht angesehen wird, um bestandskräftige Steuerbescheide zu ändern, sobald es nachträglich von steuerpflichtigen…