Risiken bei Gesellschafter-Verrechnungskonten

Risiken bei Gesellschafter-Verrechnungskonten Sofern der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) vom Konto der GmbH für private Zwecke Mittel 'entnimmt' oder private Rechnungen bezahlt, werden diese Vorgänge in der Regel auf einem Verrechnungskonto gebucht. Wird dieses verzinst und zu einem späteren Zeitpunkt – z. B. mit Gewinnausschüttungen – verrechnet, ist dies steuerlich nicht zu beanstanden. Dennoch können sich Probleme ergeben, wie jüngst eine Kollegin berichtete. Bei einer Betriebsprüfung wurde nämlich festgestellt, dass die GmbH nicht nur in erheblichem Umfang Herstellungskosten für ein privates Gebäude des GGF gezahlt und über das Verrechnungskonto gebucht hatte, sondern auch als Auftraggeber gegenüber den Baufirmen aufgetreten war, nicht zuletzt wegen der günstigen Einkaufskonditionen der GmbH. Die Betriebsprüferin sah hierin eine zusätzliche unentgeltliche Dienstleistung der GmbH an den GGF und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung. Bei deren Berechnung berücksichtigte sie auch einen gewissen Teil der Bezüge des GGF, was dazu führte, dass dieser seine Vergütung teilweise versteuern sollte, als Gehalt und als verdeckte Gewinnausschüttung. Auch wenn sich die Kollegin überwiegend erfolgreich gegen das Ansinnen der Prüferin zur Wehr setzen konnte, zeigt dieses Beispiel, mit welchen Überraschungen wir rechnen müssen. Fraglich ist, wie sich die Situation dargestellt hätte, sofern im Rahmen der Bp keine Belege zu den Zahlungsvorgängen vorgelegt worden wären, da es sich insoweit nicht um betriebliche Aufwendungen handelt und eine sofortige Belastung des Verrechnungskontos erfolgte. Noch besser wäre es natürlich gewesen, dem Gesellschafter ein Darlehen zu gewähren und die Zahlungsabwicklung über dessen privates Konto vorzunehmen.