Elf sind einer zu viel

Elf sind einer zu viel Das gilt zumindest, soweit es um die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes geht. Dieses gewährt Arbeitnehmern einen umfangreichen Schutz vor vermeintlich ungerechtfertigten Kündigungen erst dann, wenn der Arbeitgeber mehr als zehn Personen beschäftigt. Nicht einbezogen werden Auszubildende, Praktikanten, Geschäftsführer oder Inhaber sowie Studenten mit einer Arbeitszeit von bis zu 20 Wochenstunden. Alle anderen Mitarbeiter gehen entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit in die Berechnung ein: Bis einschließlich 20 Stunden mit dem Faktor 0,5, bis einschließlich 30 Stunden mit dem Faktor 0,75 und bei mehr als 30 Wochenstunden als volle Arbeitskraft. Hierauf sollten Sie gegebenenfalls Mandanten hinweisen, die derzeit zehn Vollarbeitskräfte im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes beschäftigen und eine Erweiterung ins Auge fassen. Für Mitarbeiter, die vor dem 1.1.2004 eingestellt wurden, kann noch der Schwellenwert von fünf Mitarbeitern gelten.