Dokumentierte Stunden vs. vereinbarte Stunden
Dokumentierte Stunden vs. vereinbarte Stunden Im Rahmen von Betriebsprüfungen kontrolliert die Deutsche Rentenversicherung u. a., ob gesetzliche oder tarifliche Mindestlöhne eingehalten werden und ob der Arbeitgeber alle dem Arbeitnehmer zustehenden Vergütungen ausgezahlt und verbeitragt hat. Hierzu werden die ausgezahlten Löhne und Gehälter den erfassten tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden gegenübergestellt. Bei festgestellten Mindestlohnunterschreitungen kann es zur Erhebung von Beiträgen auf den 'Phantomlohn' kommen. Ähnliche Folgen sind allerdings zu befürchten, sofern die vereinbarten Stundenzahlen deutlich unterschritten und die 'Minusstunden' nicht vergütet werden. Sollten Mandanten aus betrieblichen Gründen einen geringeren Personalbedarf haben, der nicht durch Kurzarbeit kompensiert wird, ist es daher empfehlenswert, die Reduzierung der Arbeitszeit – zumindest befristet – unter Änderung des ursprünglichen Arbeitsvertrags mit dem Mitarbeiter schriftlich zu vereinbaren.
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