Rundfunkbeitrag für möbliertes Zimmer in Kanzlei
Rundfunkbeitrag für möbliertes Zimmer in Kanzlei Der Beitragsservice ist ständig auf der Suche nach zusätzlichen Einnahmequellen für ARD und ZDF. Fündig wurde er in einer Anwaltskanzlei. Dort durfte ein angestellter Rechtsanwalt vorübergehend ein möbliertes Zimmer als Übernachtungsmöglichkeit nutzen. Dieses war nur über das Büro erreichbar und verfügte weder über einen Briefkasten noch eine eigene Klingel. Der Anwalt war jedoch unter der Adresse der Kanzlei gemeldet. Dies dürfte der Anlass für den Beitragsservice gewesen sein, den Sachverhalt aufzugreifen und Rundfunkbeiträge einzufordern. Die hiergegen erhobene Klage hatte letztlich keinen Erfolg. Nach einem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 29.5.2020 (Az. 11 M 4/20) stellt auch ein möbliertes Zimmer in einer Anwaltskanzlei eine Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) dar.
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