Programmierer in Heimarbeit
Programmierer in Heimarbeit In 'steuerberater intern' 6/20 haben wir Ihnen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.6.2016 (Az. 9 AZR 305/15) vorgestellt, wonach ein selbständiger Bauingenieur/Programmierer unter den Schutz des Heimarbeitsgesetzes (HAG) fällt. Dies hatte im Urteilsfall zur Folge, dass eine fristlose Vertragsbeendigung nicht möglich war. In einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 18.6.2020, Az. L 8 BA 36/19 stbi 192003) bestätigt das LSG Hessen noch einmal, dass ein Programmierer nicht nur als Heimarbeiter einzustufen ist, sondern auch als Arbeitnehmer der Sozialversicherungspflicht unterliegen kann. Im Urteilsfall hat der Betroffene 21 Jahre lang für die gleiche Softwarefirma gearbeitet und dieser zudem das alleinige Nutzungs- und Verwertungsrecht für die von ihm entwickelten Programme eingeräumt.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Kollegen helfen Kollegen
Sie suchen einen neuen Partner für Ihre Kanzelei bzw.einen Nachfolger? Oder möchten Sie anderen Steuerberatern fallweise Ihre Mitarbeit anbieten? Für diese und viele andere Situationen steht Ihnen unsere Rubrik ’Kollegen helfen Kollegen’ zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.