Übernahme von Arbeitnehmeranteilen zur SV als Arbeitslohn

Das Finanzgericht Köln stellte mit Urteil vom 24.1.2020 (Az. 1 K 1041/17 stbi 172002) klar, dass die Übernahme von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung aus sozialversicherungsrechtlichen Summenbescheiden keinen Arbeitslohn darstellt. Im…