FG Sachsen-Anhalt zum Vorsatz

Hinterziehungszinsen nach § 235 AO können vom Finanzamt für hinterzogene Beträge festgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist es nicht, dass eine Bestrafung bzw. Verurteilung wegen Steuerhinterziehung tatsächlich erfolgt ist. Die Zinsen können…