Kein Wegeunfall beim Homeoffice

Kein Wegeunfall beim Homeoffice Bringt eine im Homeoffice arbeitende Frau ihr Kind in den Kindergarten und erleidet sie dabei einen Unfall, handelt es sich hierbei nicht um einen Wegeunfall, der unter den Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft fällt. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30.1.2020 (Az. B 2 U 19/18 R) hervor. Da bei der Tätigkeit im Homeoffice der Ort des privaten Aufenthalts und der versicherten Tätigkeit räumlich nicht auseinanderfallen, handelte es sich nach Auffassung des Gerichts bei dem Schadensereignis nicht um einen Wegeunfall.