Corona: Anträge auf staatliche Unterstützung überprüfen

Corona: Anträge auf staatliche Unterstützung überprüfen Die Unterstützung unserer Mandanten bei der Beantragung von Soforthilfen, begünstigten Krediten oder Stundungen dürfte in den meisten Kanzleien überwiegend abgeschlossen sein. Mit dem stufenweisen Abbau von Beschränkungen konnten von der Schließung betroffene Unternehmer ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Die Folgen der Pandemie werden uns in unseren Kanzleien jedoch noch sehr lange beschäftigen. Zum einen gilt es, Anträge auf Gewährung von Billigkeitsmaßnahmen und Soforthilfen einer kritischen Durchsicht zu unterziehen. Viele hiervon wurden zu Beginn der Krise mit heißer Nadel gestrickt, damit Betroffene möglichst schnell in den Genuss von staatlicher Unterstützung kamen. Zudem waren in den ersten Tagen und Wochen zahlreiche Antragsvoraussetzungen noch unklar. Wie bereits mehrmals erwähnt, muss mit einer späteren Überprüfung aller Anträge gerechnet werden und leider auch damit, dass bei unzutreffender Beantragung strafrechtliche Konsequenzen drohen. Daher ist es jetzt an der Zeit, die Anträge zu überprüfen, auch unter dem Gesichtspunkt, ob die prognostizierten Liquiditätsengpässe tatsächlich eingetreten sind oder ob es Umstände gibt, die der auszahlenden Stelle anzuzeigen sind. Zumindest sollten Mandanten auf die Notwendigkeit solcher Maßnahmen hingewiesen werden. In diesem Zusammenhang muss auch kontrolliert werden, ob bei Mandanten, die ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuern, Forderungen wegen der Coronakrise nicht mehr realisiert werden können und daher nicht nur ertragsteuerlich, sondern auch mit umsatzsteuerlicher Wirkung abgeschrieben werden können.