Zinszeitlauf bei Hinterziehungszinsen

Zinszeitlauf bei Hinterziehungszinsen Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, wann der Lauf von Hinterziehungszinsen beginnt, falls es zur verspäteten Erhebung von Erbschaftsteuer kommt, weil der Beschenkte es unterlassen hat, eine entsprechende Steuererklärung abzugeben. Im Urteilsfall reichte die Klägerin im Jahr 2010 eine Selbstanzeige beim Finanzamt ein und erklärte die schenkungsweise Übertragung zweier Schweizer Bankkonten sowie eines Schweizer Grundstücks durch ihre Mutter auf sich und ihren Ehemann in den Jahren 2007 bzw. 2008. Daraufhin setzte das Finanzamt neben der Schenkungsteuer auch Hinterziehungszinsen fest, und zwar für die Schenkung vom 19.12.2007 ab dem 19.6.2008 und für die Schenkung vom 17.7.2008 ab dem 18.1.2009. Die Klägerin beanstandete den Beginn des Zinszeitlaufs. Nach ihrer Auffassung liegt eine Ungleichbehandlung zwischen der aktiven Tat und der Unterlassungstat hinsichtlich des Zinsbeginns vor. Hätte sie nämlich eine fehlerhafte Steuererklärung abgegeben und das Finanzamt die Schenkungsteuerfestsetzung nach mehr als drei Jahren durchgeführt, wären der Taterfolg erst mit Bekanntgabe der Steuerfestsetzung eingetreten und erst ab diesem Zeitpunkt Hinterziehungszinsen angefallen. Eine weitere ungerechtfertigte Ungleichbehandlung sah die Klägerin darin, dass bei laufend veranlagten Steuern der Zinszeitlauf erst dann beginnt, wenn das Finanzamt die Veranlagungsarbeiten des betreffenden Kalenderjahrs abgeschlossen hat. Mit Urteil vom 28.8.2019 (Az. II R 7/17 stbi 092002) hat der BFH zur Frage des Zinszeitlaufs ausführlich Stellung genommen und klargestellt, dass bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer der Lauf der Hinterziehungszinsen zu dem Zeitpunkt beginnt, zu dem das Finanzamt bei ordnungsgemäßer Anzeige und Abgabe der Steuererklärung die Steuer festgesetzt hätte. Dieser kann unter Berücksichtigung der beim zuständigen Finanzamt durchschnittlich erforderlichen Zeit für die Bearbeitung eingegangener Schenkungsteuererklärungen bestimmt werden.