Haftungsfalle Säumniszuschläge

Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV sind das Pendant zur Vollverzinsung nach § 233a AO. Sie fallen bei der verspäteten Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen an und betragen 1 % pro Monat. Wie Nachzahlungszinsen müssen sie häufig nach…