Pflicht zur Zusammenveranlagung trotz Trennung
Pflicht zur Zusammenveranlagung trotz Trennung Als Steuerberater wissen wir, dass in der Praxis nur wenige Ehescheidungen wirklich einvernehmlich verlaufen und es immer wieder Streitpunkte gibt. Hierzu gehört auch die Frage, ob ein Ex-Partner trotz zwischenzeitlicher Trennung noch der Zusammenveranlagung für die Zeit des Zusammenlebens zustimmen muss. Nach einem Beschluss des OLG Koblenz vom 12.6.2019 (Az. 13 UF 617/18, stbi 052005) ergebe sich aus dem Wesen der Ehe für beide Ehegatten die Verpflichtung, die finanziellen Lasten des anderen nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne eine Verletzung der eigenen Interessen möglich ist. Daher sei ein Ehepartner dem anderen gegenüber verpflichtet, einer gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, wenn dadurch die Steuerschuld des anderen verringert wird. Sollten Sie in den 'Rosenkrieg' von Mandanten einbezogen werden, kann eventuell ein Hinweis auf dieses Urteil hilfreich sein.
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