Kürzere berufspraktische Tätigkeiten vor dem StB-Examen
Kürzere berufspraktische Tätigkeiten vor dem StB-Examen In § 36 Abs. 2 Nr. 1 StBerG wurden die erforderlichen berufspraktischen Zeiten verkürzt, die vor der Zulassung zur Steuerberaterprüfung zu absolvieren sind. Wer eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat, kann bereits nach acht (bisher zehn Jahren) zur Prüfung zugelassen werden. Für geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte wurde die Frist von sieben auf sechs Jahre reduziert. Diese Fristen gelten erstmals für die Steuerberaterprüfung 2021. Nachwuchskräfte in den Kanzleien können hiervon profitieren und schneller in die erste Reihe aufsteigen.
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