Fehlerhafte Ermessensentscheidung

Fehlerhafte Ermessensentscheidung Der 'steuertip' 47/19 hat Ihnen ein Urteil des FG Baden-Württemberg vom 4.6.2019 (Az. 5 K 3830/16 stbi 261904) vorgestellt. Die Richter mussten die Rechtmäßigkeit einer Stundungsablehnung beurteilen. Die Familienkasse hatte der gesundheitlich angeschlagenen Bezieherin einer Erwerbsminderungsrente die Stundung einer Rückforderung von Kindergeld in Höhe von 3.680 € abgelehnt, da sie wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten nicht stundungswürdig sei. Die Finanzrichter sahen dies jedoch anders. Gleichzeitig erhielt die Familienkasse eine schallende Ohrfeige, da sie ihre Entscheidung nicht ermessensfehlerfrei ausgeübt habe. Das FG wies noch einmal ausdrücklich darauf hin, die zur Entscheidung berufene Behörde habe den Sachverhalt einwandfrei und erschöpfend zu ermitteln, was im vorliegenden Fall jedoch nicht geschehen sei. Allein deshalb war die Entscheidung gerichtlich angreifbar. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist das Urteil für die Praxis von Bedeutung, denn in unserem beruflichen Alltag erleben wir es immer wieder, dass Finanzbeamte sich mit unseren Anträgen inhaltlich kaum auseinandersetzen und diese ohne vollständige Ermittlung des Sachverhalts ablehnen.