Vorsicht bei der 'Gehaltsumwandlung'
Vorsicht bei der 'Gehaltsumwandlung' In der Ausgabe 44/19 hat der 'steuertip' darüber berichtet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Lohnminderung und gleichzeitig einen zweckgebundenen Zuschuss vereinbaren können, der pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden kann. Bei Monatsgehältern von 3.400 € kann ein lediger Arbeitnehmer sein Netto um knapp 1.000 € pro Jahr erhöhen. In der Praxis sollten wir Mandanten jedoch auf das Risiko hinweisen, dass der Gesetzgeber eventuell schon bald reagiert und die vermeintliche Lücke schließt. Für diesen Fall sollte zwischen den Beteiligten geklärt sein, dass dann allenfalls die alte Rechtslage wiederhergestellt wird, also eine Erhöhung des Bruttolohns, und der Arbeitnehmer keinesfalls davon ausgehen kann, dass ihm zum Beispiel der Fahrtkostenzuschuss dauerhaft 'netto' zusteht. Im oben genannten Beispiel müsste der Arbeitgeber hierzu das Gehalt im ungünstigsten Fall um mehr als 2.000 € pro Kalenderjahr aufstocken. Unter diesem Gesichtspunkt sollten es Arbeitgeber auch vermeiden, den ersparten Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung an die Beschäftigten weiterzugeben.
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