Sacheinbringung: Notargebühren nicht übersehen

In der Praxis hat sich bei der Einbringung eines Einzelunternehmens oder eines Mitunternehmeranteils in eine GmbH ein einfacher Weg etabliert: Zunächst wird die GmbH bar gegründet. Anschließend wird eine Barkapitalerhöhung mit der Ausgabe neuer…