Behindertes Kind: Pflegepauschbetrag für Eltern sichern
Behindertes Kind: Pflegepauschbetrag für Eltern sichern Eltern behinderter Kinder tragen ein schweres Los, vielfach mit hohen finanziellen Belastungen. Umso wichtiger ist es, die steuerlichen Förderungen auszuschöpfen. Zusätzlich zu dem nach § 33b Abs. 5 EStG übertragenen Behinderten-Pauschbetrag können die Eltern ohne Einzelnachweis der Kosten auch den Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG in Anspruch nehmen (R 33b Abs. 6 EStR). Wurde für das Kind ein Pflegerad 4 oder 5 und/oder das Merkzeichen „H“ oder „Bl“ vergeben, haben Eltern somit Anspruch auf 3.700 € Behinderten-Pauschbetrag zuzüglich 924 € Pflege-Pauschbetrag, zusammen 4.624 €. Doch was ist mit dem Anspruch auf den Pflege-Pauschbetrag, falls das behinderte Kind grundsätzlich in einem Heim lebt? Nach unserem Eindruck sträuben sich viele Finanzämter in einer entsprechenden Situation und lehnen die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags ab. Tipp 1: Eltern haben u. E. Anspruch auf den Pflege-Pauschbetrag, auch wenn das Kind im Heim lebt und etwa nur an den Wochenenden in der Wohnung der Eltern betreut wird. Hierzu verweisen wir auf das BMF-Schreiben vom 14.4.2003, BStBl. I 2003, 360. Die generelle Frage der erforderlichen Mindestpflegedauer ist im Übrigen aktuell auf dem rechtlichen Prüfstand. Bei entsprechenden Ablehnungen sollte das Finanzamt daher auf das anhängige Revisionsverfahren (Az. VI R 52/17) hingewiesen werden. Entsprechende Einsprüche ruhen dann nach § 363 Abs. 2 AO bis zur Entscheidung des BFH. Tipp 2: Eltern müssen keine Angst haben, dass das ihnen zufließende Pflegegeld als schädliche Einnahme angerechnet wird. Nach § 33b Abs. 6 S. 2 EStG zählt unabhängig von der Verwendung das von den Eltern eines behinderten Kindes für dieses Kind empfangene Pflegegeld nicht als Einnahme!
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Kollegen helfen Kollegen
Sie suchen einen neuen Partner für Ihre Kanzelei bzw.einen Nachfolger? Oder möchten Sie anderen Steuerberatern fallweise Ihre Mitarbeit anbieten? Für diese und viele andere Situationen steht Ihnen unsere Rubrik ’Kollegen helfen Kollegen’ zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.