BFH: Ausnahmsweise kein Konfusionsgewinn bei Verschmelzung einer GmbH auf ihren Gesellschafter

Grundsätzlich führt die Verschmelzung zweier Rechtsträger zu einem Untergang der untereinander bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten, da anschließend Gläubiger und Schuldner der zivilrechtlichen Forderung in einer Person zusammentreffen und…