Kommunen wollen mitprüfen

Kommunen wollen mitprüfen Die Stadt Dormagen will einen eigenen Betriebsprüfer einstellen, der an Außenprüfungen des Finanzamts bei Großunternehmen teilnimmt. In der Presse wird der Bürgermeister zitiert, der dieses Vorhaben mit 'mehr Steuergerechtigkeit' begründet und sich Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erhofft. Daher sei der Mehraufwand bei den Personalkosten in Höhe von rund 100.000 € pro Jahr gerechtfertigt. Was die Stadt zu dieser Annahme ermutigt, dürfte ihr Geheimnis bleiben. Als Steuerberater wissen wir, dass Großbetriebsprüfer gut ausgebildete Profis mit vielen Jahren Berufserfahrung sind. Welche zusätzliche Kompetenz ein städtischer Prüfer beisteuern kann, erschließt sich uns nicht. Hinzu kommt, dass der Gemeindeprüfer faktisch nur als Auskunftsperson teilnimmt und kein aktives Mitwirkungsrecht hat. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.1.2018 (Az. 1 K 2190/17 AO) ist das Finanzamt nach § 21 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz berechtigt, die Teilnahme eines kommunalen Bediensteten anzuordnen. Das letzte Wort in dieser Sache hat allerdings der BFH, da Revision eingelegt wurde (Az. III R 9/18). Betroffene Unternehmer können daher unter Bezug auf das anhängige Verfahren Einspruch gegen entsprechende Prüfungsanordnungen einlegen.